ArbG Hamburg, 2022-12-13, 9 Ca 339/19

9 Ca 339/19Arbeitsgericht13.12.2022

Gesamter Gesetzestext

ArbG Hamburg — 9 Ca 339/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-13

Aktenzeichen: 9 Ca 339/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHH:2022:1213.9CA339.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.2022 von der klagenden Partei an die Beklagte zu erstattenden Kosten dritter Instanz werden auf

€ 406,50

(in Buchstaben: vierhundertsechs 50/100)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 22.08.2022 festgesetzt.

Gründe

1 Die Gebühren und Auslagen sind in der Höhe und dem Grunde nach gemäß der Kostennote vom 22.08.2022 richtig berechnet und damit erstattungspflichtig.

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