LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2020-10-27, 312 O 333/20

312 O 333/20Kantonsgericht27.10.2020

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 12. Zivilkammer — 312 O 333/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-27

Aktenzeichen: 312 O 333/20

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2020:1027.312O333.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Spiele mit der Bezeichnung EXIT Challenge zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, anzubieten und/oder anbieten zu lassen, in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen.

  1. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000.-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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