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327 O 38/22•LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2022-02-23, 327 O 38/22
327 O 38/22Kantonsgericht23.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-23
Aktenzeichen: 327 O 38/22
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2022:0223.327O38.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
I. Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft der Antragsgegnerin zu vollziehen an dem Antragsgegner (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
verboten,
und/oder auf Werbeplattformen zur Veröffentlichung und Verbreitung von digitalen Produktprospekten und Werbeflyern wiederzugeben und/oder diese Bezeichnungen zur Bewerbung von Einzelhandelsdienstleistungen mit Elektrogeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik oder Haushaltsgeräten zu verwenden, wenn dies geschieht wie nachfolgend abgebildet
II. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnern wie Gesamtschuldnern nach einem Streitwert von € 250.000,00 zur Last.
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