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310 O 203/20•LG Hamburg 10. Zivilkammer, 2021-01-20, 310 O 203/20
310 O 203/20Kantonsgericht20.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-20
Aktenzeichen: 310 O 203/20
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2021:0120.310O203.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 7.140,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.4.2020 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 29.4.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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