LG Hamburg 8. Zivilkammer, 2021-11-11, 308 O 193/21

308 O 193/21Kantonsgericht11.11.2021

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 8. Zivilkammer — 308 O 193/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-11

Aktenzeichen: 308 O 193/21

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2021:1111.308O193.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf bis 125.000,00 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO.

2 Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.

3 Die Kostenentscheidung folgt der Kostenübernahmeerklärung der Antragsgegnerin.

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