LG Hamburg 9. Zivilkammer, 2019-12-09, 309 S 75/19

309 S 75/19Kantonsgericht09.12.2019

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 9. Zivilkammer — 309 S 75/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-09

Aktenzeichen: 309 S 75/19

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2019:1209.309S75.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 01.10.2019, Aktenzeichen 715 C 75/19, zu verwerfen.

  2. Die Klagepartei kann hierzu binnen 2 Wochen Stellung nehmen.

Gründe

1 Die Berufung der Klagepartei ist unzulässig.

2 Die Berufung ist nicht zugelassen und der Wert des Berufungsgegenstands übersteigt

3 € 600,00 nicht.

4 Die Kammer regt an, die Berufung zurückzunehmen und weist vorsorglich darauf hin, dass bei einer eventuellen Rücknahme der Berufung sich die Gebühren nach Nr. 1220, 1222 der Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes von vier auf zwei Gebühren ermäßigen.

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