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L 1 KR 89/21•Landessozialgericht Hamburg 1. Senat, 2021-12-16, L 1 KR 89/21
L 1 KR 89/21Sozialversicherungsgericht / 1. Abteilung16.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: L 1 KR 89/21
ECLI: ECLI:DE:LSGHH:2021:1216.L1KR89.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 1. April 2021 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 1. Oktober 2018 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 13. Dezember 2018 zur Zahlung von 1.013,80 € verurteilt.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 Sozialge-richtsgesetz).
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