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418 HKO 52/20•LG Hamburg 18. Kammer für Handelssachen, 2020-12-04, 418 HKO 52/20
418 HKO 52/20Kantonsgericht04.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-04
Aktenzeichen: 418 HKO 52/20
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2020:1204.418HKO52.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
1 Die Entscheidung beruht auf § 148 ZPO. Die Frage, ob es im Rahmen des streitgegenständlichen Transports zu einem Warenschaden an den e-Motoren gekommen ist, ist für das vorliegende Verfahren vorgreiflich und zunächst beim LG Düsseldorf D. zu klären.
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