LG Hamburg 16. Zivilkammer, 2013-09-19, 316 O 129/13

316 O 129/13Kantonsgericht19.09.2013

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 16. Zivilkammer — 316 O 129/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-19

Aktenzeichen: 316 O 129/13

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2013:0919.316O129.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.428,13 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Juli 2012 zu zahlen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber der Autohaus E. A. GmbH aus einer Forderung in Höhe von 5.715,00 € freizustellen.

III. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten als Nebenforderung in Höhe von 703,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 12. Juni 2013.

IV. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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