LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2016-02-01, 327 O 81/16

327 O 81/16Kantonsgericht01.02.2016

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 27. Zivilkammer — 327 O 81/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-01

Aktenzeichen: 327 O 81/16

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0201.327O81.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung -wird der Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihrem jeweiligen Geschäftsführer (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,-; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

v e r b o t e n,

die Bezeichnung „COAST“ im geschäftlichen Verkehr für „Bodenbeläge“ zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, wie geschehen auf der Homepage www.al...de wie nachstehend eingeblendet:

  1. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von € 20.000,00 zur Last.

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