LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2020-06-10, 327 O 176/20

327 O 176/20Kantonsgericht10.06.2020

Regest

Zwar mögen auch Mund-Nase-Bedeckungen, welche keine CE/FDA-Zertifizierung aufweisen, einen gewissen Schutz vor Viren und Bakterien gewährleisten, bei einer Bewerbung von Atemschutzmasken mit einer solchen Zertifizierung wird jedoch ein Schutzstandard suggeriert, welcher den CE- und FDA-Zertifizierungen gerecht wird und entsprechend überprüft worden ist.(Rn.1)

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 27. Zivilkammer — 327 O 176/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-10

Aktenzeichen: 327 O 176/20

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2020:0610.327O176.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 5 Abs 1 Nr 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG

Orientierungssatz

Zwar mögen auch Mund-Nase-Bedeckungen, welche keine CE/FDA-Zertifizierung aufweisen, einen gewissen Schutz vor Viren und Bakterien gewährleisten, bei einer Bewerbung von Atemschutzmasken mit einer solchen Zertifizierung wird jedoch ein Schutzstandard suggeriert, welcher den CE- und FDA-Zertifizierungen gerecht wird und entsprechend überprüft worden ist.(Rn.1)

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