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327 O 447/16•LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2016-10-25, 327 O 447/16
327 O 447/16Kantonsgericht25.10.2016
Entscheidungsdatum: 2016-10-25
Aktenzeichen: 327 O 447/16
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:1025.327O447.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
verboten,
im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung der Antragstellerin die Bezeichnung „N° 5“ in nachstehender Aufmachung:
zur Kennzeichnung von Getränken, insbesondere Limonaden, zu benutzen und/oder durch Dritte benutzen zu lassen, insbesondere die vorgenannten Waren unter diesem Kennzeichen anzubieten und/oder zu bewerben und/oder durch Dritte anzubieten und/oder bewerben zu lassen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
Die Schutzschrift vom 28.09.2016 (396 AR 448/16) hat vorgelegen.
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