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406 HKO 27/19•LG Hamburg 6. Kammer für Handelssachen, 2019-03-01, 406 HKO 27/19
406 HKO 27/19Kantonsgericht01.03.2019
Entscheidungsdatum: 2019-03-01
Aktenzeichen: 406 HKO 27/19
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2019:0301.406HKO27.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr im Internet zum Zwecke des Wettbewerbs Tablets unter Angabe von Preisen und dem Zusatz (“inkl. MwSt.“) anzubieten, ohne klar und eindeutig darüber aufzuklären, dass keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wird, wenn dies geschieht wie in den Anlagen 1 - 3, sofern das Angebot nicht ausschließlich an Verbraucher gerichtet ist.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt (§ 51 Abs. 4 GKG).
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