LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2018-10-04, 327 O 475/15

327 O 475/15Kantonsgericht04.10.2018

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 27. Zivilkammer — 327 O 475/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-04

Aktenzeichen: 327 O 475/15

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

  1. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

  3. Der Streitwert wird auf 244.500,00 € festgesetzt.

Tatbestand

1 Hinsichtlich des Tatbestandes wird auf den Tatbestand des Teil- und Teilanerkenntnis-Urteils vom 22.02.2018 verwiesen.

Entscheidungsgründe

2 Nach Abtrennung der Widerklage war nur noch über die Kosten des Klageverfahrens zu entscheiden. Diese waren gem. § 91 den Beklagten aufzuerlegen, da die Klägerin mit den beschiedenen Anträgen obsiegt hat.

3 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.