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322 O 34/19•LG Hamburg 22. Zivilkammer, 2019-01-31, 322 O 34/19
322 O 34/19Kantonsgericht31.01.2019
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: 322 O 34/19
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2019:0131.322O34.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Die Beklagte wird verpflichtet, auf dem von ihr für die Klägerin geführten Abrechnungskonto „Hauptkonto Selbständig“ zur Hauptkontonummer … den Betrag 344,72 € als Haben zu verbuchen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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