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316 O 247/18•LG Hamburg 16. Zivilkammer, 2018-09-26, 316 O 247/18
316 O 247/18Kantonsgericht26.09.2018
Entscheidungsdatum: 2018-09-26
Aktenzeichen: 316 O 247/18
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2018:0926.316O247.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Rechtskraft: ja
Der Beklagte wird verurteilt, das Gewerbemietobjekt N. P. …, … H., V. OG, Dachboden hinten, Lager mit Büro und Abstellräume, mit einer Nutzfläche von 60 qm, geräumt mit sämtlichen Schlüsseln an die Klägerin zu Händen der Verwalterfirma M. & M. Z. GmbH herauszugeben.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.160,33 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.08.2018 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, ab September 2018 an die Klägerin jeweils zum dritten Werktag eines Monats im Voraus eine Nutzungsentschädigung in Höhe von € 520,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem jeweiligen Folgetag zu zahlen und zwar bis zur vollständigen Räumung und Herausgabe des in Ziffer 1) näher bezeichneten Gewerbemietobjekts.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 8.480,33 € festgesetzt (€ 4.200,00 + € 1.160,33 + € 3.120,00).
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