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301 O 172/15•LG Hamburg 1. Zivilkammer, 2018-04-13, 301 O 172/15
301 O 172/15Kantonsgericht / I. Zivilkammer13.04.2018
Entscheidungsdatum: 2018-04-13
Aktenzeichen: 301 O 172/15
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2018:0413.301O172.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Streitwert wird auf € 7.995,40 festgesetzt.
1 Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 182 InsO, 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 GKG.
2 Im Hinblick auf die mit dem Klagantrag begehrte Feststellung zur Insolvenztabelle hat das Gericht im Wege der Schätzung eine Quote von 10 Prozent der angemeldeten Forderung zugrunde gelegt. Mithin ergibt sich ein auf den Klagantrag entfallender Streitwert von € 2.857,-. Hinzuzurechnen ist nach § 45 GKG der Wert des mit der Widerklage geltend gemachten Anspruchs.
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