LG Hamburg 20. Zivilkammer, 2018-08-24, 320 S 50/17

320 S 50/17Kantonsgericht24.08.2018

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 20. Zivilkammer — 320 S 50/17 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-24

Aktenzeichen: 320 S 50/17

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2018:0824.320S50.17.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Rechtskraft: ja

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt,

a) an die Klägerin 604,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2016 zu zahlen,

b) an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2016 zu zahlen,

c) die E-Mail-Adresse der Klägerin „…n.@...n..de“ aus ihrem System zu löschen.

  1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Der Streitwert wird auf 650,00 € festgesetzt.

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