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320 S 50/17•LG Hamburg 20. Zivilkammer, 2018-08-24, 320 S 50/17
320 S 50/17Kantonsgericht24.08.2018
Entscheidungsdatum: 2018-08-24
Aktenzeichen: 320 S 50/17
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2018:0824.320S50.17.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Rechtskraft: ja
a) an die Klägerin 604,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2016 zu zahlen,
b) an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2016 zu zahlen,
c) die E-Mail-Adresse der Klägerin „…n.@...n..de“ aus ihrem System zu löschen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 650,00 € festgesetzt.
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