LG Hamburg 24. Zivilkammer, 2016-12-09, 324 O 784/16

324 O 784/16Kantonsgericht09.12.2016

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 784/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-09

Aktenzeichen: 324 O 784/16

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:1209.324O784.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,

a) identifizierend über den Antragsteller im Zusammenhang mit dem Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg zu berichten, wie geschehen in dem Artikel „P. w. s. M. - U.- A. b. P. b. V.“ vom 6. Dezember 2016 auf http://www.b..de/ ... ... .

und/oder

b) das folgende Foto im Rahmen der Berichterstattung über das in Ziffer a.) benannte Strafverfahren zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

Bild entfernt

wie geschehen in dem Artikel „ P. w. s. M. - U.- A. b. P. b. V.“ vom 6. Dezember 2016 auf http://www.b..de/ ... ... .

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

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