LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2016-10-05, 327 O 305/15

327 O 305/15Kantonsgericht05.10.2016

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 27. Zivilkammer — 327 O 305/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-05

Aktenzeichen: 327 O 305/15

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 27 - vom 25.08.2016 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:

Im letzten Satz des vierten Absatzes auf Seite 9 des Urteils muss es richtig heißen:

„Der Beklagte legte zunächst Berufung ein, die Klägerin nahm den Verfügungsantrag dann jedoch mit „Blick auf die Ausführungen des Senats zur Dringlichkeitsfrage“ am 11.02.2016 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zurück (Anlage K 58).“,

im letzten Absatz auf Seite 8 des Urteils muss es ferner statt Bauchmaschine richtig Baumaschine heißen.

Gründe

1 Es liegt jeweils ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.