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311 T 72/15•LG Hamburg 11. Zivilkammer, 2016-08-16, 311 T 72/15
311 T 72/15Kantonsgericht16.08.2016
Entscheidungsdatum: 2016-08-16
Aktenzeichen: 311 T 72/15
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0816.311T72.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Beschwerde vom 22.6.2016 gegen den Beschluss vom 11.2.2016 wird nicht abgeholfen. Die Sache wird dem Hanseatischen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
1 Die Beschwerde ist nicht zulässig. Eine weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts ist nicht statthaft.
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