projekte
332 T 15/17•LG Hamburg 32. Zivilkammer, 2017-03-06, 332 T 15/17
332 T 15/17Kantonsgericht06.03.2017
Ein erkennbar rechtsmissbräuchlich erfolgter Befangenheitsantrag kann von dem abgelehnten Richter selbst zurückgewiesen werden.(Rn.1) Verfahrensgang vorgehend AG Hamburg, 27. Februar 2017, 19 C 108/16, Beschluss vorgehend LG Hamburg 32. Zivilkammer, 22. Februar 2017, 332 T 15/17, Beschluss nachgehend BGH, 1. Februar 2018, I ZB 103/17, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-06
Aktenzeichen: 332 T 15/17
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2017:0306.332T15.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Ein erkennbar rechtsmissbräuchlich erfolgter Befangenheitsantrag kann von dem abgelehnten Richter selbst zurückgewiesen werden.(Rn.1)
Verfahrensgang
vorgehend AG Hamburg, 27. Februar 2017, 19 C 108/16, Beschluss vorgehend LG Hamburg 32. Zivilkammer, 22. Februar 2017, 332 T 15/17, Beschluss nachgehend BGH, 1. Februar 2018, I ZB 103/17, Beschluss
Der Befangenheitsantrag vom 27.02.2017 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerde vom 27.02.2017 wird nicht abgeholfen.
1 Der Befangenheitsantrag konnte von dem abgelehnten Richter selbst zurückgewiesen werden. Er erfolgte erkennbar rechtsmissbräuchlich. Ohne sachliche Begründung werden alle beteiligten Richter pauschal abgelehnt. Dem dient das Richterablehnungsverfahren nicht.
2 Der Beschwerde war nicht abzuhelfen, da eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 22.02.2017 nicht gegeben ist.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.