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318 O 195/17•LG Hamburg 18. Zivilkammer, 2017-07-12, 318 O 195/17
318 O 195/17Kantonsgericht12.07.2017
Entscheidungsdatum: 2017-07-12
Aktenzeichen: 318 O 195/17
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2017:0712.318O195.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung (1.) „Y. M.“ und/oder (2.) „Y. M. B. C.“ im Zusammenhang mit Gastronomie und Unterhaltungsbetrieben zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
Mit dem Beschluss ist zuzustellen:
Antragsschrift vom 04.07.2014 nebst Anlagen
1 Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 04.07.2014 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
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