LG Hamburg 18. Zivilkammer, 2017-07-12, 318 O 195/17

318 O 195/17Kantonsgericht12.07.2017

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 18. Zivilkammer — 318 O 195/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-12

Aktenzeichen: 318 O 195/17

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2017:0712.318O195.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

untersagt,

im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung (1.) „Y. M.“ und/oder (2.) „Y. M. B. C.“ im Zusammenhang mit Gastronomie und Unterhaltungsbetrieben zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.

  1. Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

  3. Mit dem Beschluss ist zuzustellen:

Antragsschrift vom 04.07.2014 nebst Anlagen

Gründe

1 Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 04.07.2014 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.