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25 Ca 489/16•ArbG Hamburg 25. Kammer, 2017-05-02, 25 Ca 489/16
25 Ca 489/16Arbeitsgericht / Chamber 2502.05.2017
Entscheidungsdatum: 2017-05-02
Aktenzeichen: 25 Ca 489/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGHH:2017:0502.25CA489.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.09.2016 über den Betrag von 1.772,58 € (der sich aus 592,50 € und 1.180,08 € zusammensetzt) hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 98,43 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 569,22 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 31,03 € seit dem 2.7.2015, auf 31,03 € seit dem 2.8.2015, auf 31,03 € seit dem 2.9.2015, auf 31,03 €, seit dem 2.10.2015 auf 31,03 € seit dem 2.11.2015, auf 31,03 € seit dem 2.12.2015, auf 31,03 € seit dem 2.1.2016, auf 31,03 € seit dem 2.2.2016, auf 31,03 € seit dem 2.3.2016, auf 31,03 € seit dem 2.4.2016, auf 31,03 € seit dem 2.5.2016, auf 31,03 € seit dem 2.6.2016, auf 98,43 € seit dem 02.07.2016 und auf 98,43 € seit dem 02.08.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Gegenstandswert beträgt 4.703,28 €.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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