LG Hamburg 18. Zivilkammer, 2016-03-14, 318 O 150/14

318 O 150/14Kantonsgericht14.03.2016

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 18. Zivilkammer — 318 O 150/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-14

Aktenzeichen: 318 O 150/14

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0314.318O150.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die von der Klagepartei an die Beklagte gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs Karlsruhe vom 12.01.2016 zu erstattenden Kosten werden auf

1.292,81 € (in Worten: eintausendzweihundertzweiundneunzig 81/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 14.01.2016 festgesetzt.

Gründe

1 Der Antrag vom 12.01.2016 ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.

2 Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

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