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2 K 84/16•FG Hamburg 2. Senat, 2016-08-30, 2 K 84/16
2 K 84/16Steuergericht / 2. Abteilung30.08.2016
1. Ein Bekanntgabemangel, der in der Übersendung eines Steuerbescheids an den Steuerpflichtigen unter Nichtbeachtung einer Bekanntgabevollmacht eines Steuerberaters liegt, wird durch die Weiterleitung des Steuerbescheids an den Bevollmächtigten geheilt (Rn.28) (Rn.30) . 2. Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert (Knock-out-Option), ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. nicht erfüllt. Die neuere Rechtsprechung des BFH trägt den veränderten Grundstrukturen nach Einführung der Abgeltungssteuer Rechnung und ist auf die alte Rechtslage nicht übertragbar (Rn.35) (Rn.36) .
Entscheidungsdatum: 2016-08-30
Aktenzeichen: 2 K 84/16
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2016:0830.2K84.16.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 122 Abs 1 AO, § 355 Abs 1 AO, § 23 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG 2002, EStG VZ 2006
Ein Bekanntgabemangel, der in der Übersendung eines Steuerbescheids an den Steuerpflichtigen unter Nichtbeachtung einer Bekanntgabevollmacht eines Steuerberaters liegt, wird durch die Weiterleitung des Steuerbescheids an den Bevollmächtigten geheilt (Rn.28) (Rn.30) .
Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert (Knock-out-Option), ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. nicht erfüllt. Die neuere Rechtsprechung des BFH trägt den veränderten Grundstrukturen nach Einführung der Abgeltungssteuer Rechnung und ist auf die alte Rechtslage nicht übertragbar (Rn.35) (Rn.36) .
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: IX B 112/16).
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 8.2.2017 IX B 112/16, nicht dokumentiert).
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