LG Hamburg 24. Zivilkammer, 2016-06-28, 324 O 375/16

324 O 375/16Kantonsgericht28.06.2016

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 375/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-28

Aktenzeichen: 324 O 375/16

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0628.324O375.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,

das Abbild der Antragstellerin wie folgt:

zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen wie geschehen unter

https://www. f..com/.

  1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.

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