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416 HKO 42/16•LG Hamburg 16. Kammer für Handelssachen, 2016-03-23, 416 HKO 42/16
416 HKO 42/16Kantonsgericht23.03.2016
Entscheidungsdatum: 2016-03-23
Aktenzeichen: 416 HKO 42/16
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0323.416HKO42.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
verboten
Eintrittskarten für von der Antragstellerin veranstaltete Musikfestivals von ihr oder von der Antragstellerin autorisierten Händlern zu erwerben, um selbige weiter zu veräußern, wie beispielsweise geschehen im Rahmen des als Anlage Ast. 1 beigefügten Verkaufsangebotes vom 26.02.2016 über die Internethandelsplattform eBay.
Belehrungen:
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist nicht an eine Frist gebunden. Der Widerspruch ist bei dem Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 zu erheben. Der Widerspruch muss mit Schriftsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden.
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