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4 K 99/12•FG Hamburg 4. Senat, 2014-12-03, 4 K 99/12
4 K 99/12Steuergericht / 4. Abteilung03.12.2014
Einzelfall der Entstehung von Stromsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 2 StromStG durch Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch durch einen Versorger in von diesem betriebenen Betriebs- und Versorgungsanlagen auf dem Gelände eines Industrieparks, deren Mitnutzung einem anderen Unternehmen vertraglich und aufgrund von Grunddienstbarkeiten eingeräumt ist (Rn.16) (Rn.17) (Rn.18) . Zum Begriff der Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch in § 5 Abs. 1 StromStG (Rn.14) (Rn.15) .
Entscheidungsdatum: 2014-12-03
Aktenzeichen: 4 K 99/12
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2014:1203.4K99.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 4 Abs 1 StromStG, § 5 Abs 1 S 1 StromStG, § 5 Abs 2 StromStG
Einzelfall der Entstehung von Stromsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 2 StromStG durch Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch durch einen Versorger in von diesem betriebenen Betriebs- und Versorgungsanlagen auf dem Gelände eines Industrieparks, deren Mitnutzung einem anderen Unternehmen vertraglich und aufgrund von Grunddienstbarkeiten eingeräumt ist (Rn.16) (Rn.17) (Rn.18) .
Zum Begriff der Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch in § 5 Abs. 1 StromStG (Rn.14) (Rn.15) .
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 18/15).
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