FG Hamburg 4. Senat, 2013-11-08, 4 K 111/11

4 K 111/11Steuergericht / 4. Abteilung08.11.2013

Regest

1. Keine Gewährung von Ausfuhrerstattung für lebende Tiere, wenn im Transportplan der Transportverlauf nur unvollständig dokumentiert ist(Rn.10) (Rn.15) . 2. Durch die fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 91/628/EWG wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen(Rn.16) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 111/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-08

Aktenzeichen: 4 K 111/11

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2013:1108.4K111.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 1 EGV 615/98, Art 5 Abs 3 EGV 615/98, Art 2 Abs 2 Buchst b EWGRL 628/91, § 24 Abs 5 TierSchTrV

Leitsatz

  1. Keine Gewährung von Ausfuhrerstattung für lebende Tiere, wenn im Transportplan der Transportverlauf nur unvollständig dokumentiert ist(Rn.10) (Rn.15) .

  2. Durch die fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 91/628/EWG wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen(Rn.16) .

Orientierungssatz

Revision eingelegt (Az. des BFH: VII R 62/13).

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