FG Hamburg 2. Senat, 2014-05-07, 2 K 56/14

2 K 56/14Steuergericht / 2. Abteilung07.05.2014

Regest

Auch nach Einführung von § 4 Abs. 4a EStG bedarf es zunächst einer Prüfung, ob der Finanzierungsaufwand betrieblich veranlasst ist. § 4 Abs. 4a EStG ist insoweit nicht lex specialis für einen Schuldzinsenabzug im betrieblichen Bereich gegenüber der allg. Regelung in § 4 Abs. 4 EStG(Rn.16) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 2. Senat — 2 K 56/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-07

Aktenzeichen: 2 K 56/14

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2014:0507.2K56.14.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 4a EStG 2002

Leitsatz

Auch nach Einführung von § 4 Abs. 4a EStG bedarf es zunächst einer Prüfung, ob der Finanzierungsaufwand betrieblich veranlasst ist. § 4 Abs. 4a EStG ist insoweit nicht lex specialis für einen Schuldzinsenabzug im betrieblichen Bereich gegenüber der allg. Regelung in § 4 Abs. 4 EStG(Rn.16) .

Orientierungssatz

  1. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: IV B 54/14).

  2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 29. April 2015 IV B 54/14, nicht dokumentiert).

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