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2 K 56/14•FG Hamburg 2. Senat, 2014-05-07, 2 K 56/14
2 K 56/14Steuergericht / 2. Abteilung07.05.2014
Auch nach Einführung von § 4 Abs. 4a EStG bedarf es zunächst einer Prüfung, ob der Finanzierungsaufwand betrieblich veranlasst ist. § 4 Abs. 4a EStG ist insoweit nicht lex specialis für einen Schuldzinsenabzug im betrieblichen Bereich gegenüber der allg. Regelung in § 4 Abs. 4 EStG(Rn.16) .
Entscheidungsdatum: 2014-05-07
Aktenzeichen: 2 K 56/14
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2014:0507.2K56.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 4a EStG 2002
Auch nach Einführung von § 4 Abs. 4a EStG bedarf es zunächst einer Prüfung, ob der Finanzierungsaufwand betrieblich veranlasst ist. § 4 Abs. 4a EStG ist insoweit nicht lex specialis für einen Schuldzinsenabzug im betrieblichen Bereich gegenüber der allg. Regelung in § 4 Abs. 4 EStG(Rn.16) .
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: IV B 54/14).
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 29. April 2015 IV B 54/14, nicht dokumentiert).
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