LG Hamburg 24. Zivilkammer, 2012-08-08, 324 O 373/12

324 O 373/12Kantonsgericht08.08.2012

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 373/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-08

Aktenzeichen: 324 O 373/12

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2012:0808.324O373.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin gemäß § 104 ZPO nach dem vollstreckbaren Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 09.07.2012 zu erstattenden Kosten werden auf

1.761,08 €

(in Worten: eintausendsiebenhunderteinundsechzig 08/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 12.07.2012 festgesetzt.

Gründe

1 Der Antrag vom 11.07.2012 ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden. Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

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