projekte
304 O 499/09•LG Hamburg 4. Zivilkammer, 2012-02-07, 304 O 499/09
304 O 499/09Kantonsgericht / IV. Zivilkammer07.02.2012
Entscheidungsdatum: 2012-02-07
Aktenzeichen: 304 O 499/09
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2012:0207.304O499.09.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Der Streitwert wird auf 19.080,00 € festgesetzt (Klagantrag zu 1: 7.820,00 €, Klagantrag zu 2: 11.260,00 €). Die Hilfsanträge wirken sich, obwohl über sie entschieden wurde, nicht streitwerterhöhend aus, weil sich die Rückabwicklung als Form des Schadensersatzes und die Folgen einer Kündigung wechselseitig ausschließen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.