LG Hamburg, 2013-07-16, 416 HKO 75/13

416 HKO 75/13Kantonsgericht16.07.2013

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg — 416 HKO 75/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-16

Aktenzeichen: 416 HKO 75/13

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2013:0716.416HKO75.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die von der Antragstellerin an die Antragsgegner gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 06.06.2013 zu erstattenden Kosten werden auf

3.692,75 €

(in Worten: dreitausendsechshundertzweiundneunzig 75/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 21.06.2013 festgesetzt.

Gründe

1 Der Antrag vom 18.06.2013 ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.

2 Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

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