FG Hamburg 4. Senat, 2012-11-30, 4 K 70/12

4 K 70/12Steuergericht / 4. Abteilung30.11.2012

Regest

Zur Ermessensreduzierung auf Null bei Entscheidung über einen Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen unter Berücksichtigung der AO-DV Zoll (Rn.26) (Rn.28) (Rn.29) (Rn.30) (Rn.37) (Rn.48) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 70/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-30

Aktenzeichen: 4 K 70/12

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1130.4K70.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 227 AO, Ziff 7.2.3b AO-DV Zoll, § 5 AO, § 240 AO

Leitsatz

Zur Ermessensreduzierung auf Null bei Entscheidung über einen Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen unter Berücksichtigung der AO-DV Zoll (Rn.26) (Rn.28) (Rn.29) (Rn.30) (Rn.37) (Rn.48) .

Orientierungssatz

  1. Bei der Beurteilung, ob ein Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer ausgesprochen werden muss, ist zu berücksichtigen, dass die in der AO-DV Zoll zu § 227 AO unter Textziffer 7.2.3.b enthaltene Ermessensrichtlinie das Ermessen begrenzt, indem zum einen Fälle, die die dort genannten Bedingungen nicht erfüllen, ohne weiteres als nicht erlasswürdig ausgeschieden werden, indem zum anderen aber Fälle, die diese Bedingungen erfüllen, als grundsätzlich erlassfähig angesehen werden müssen (Rn.27) (Rn.28) (Rn.29) .

  2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BFH: VII B 94/13).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.