FG Hamburg 4. Senat, 2013-02-14, 4 K 78/12

4 K 78/12Steuergericht / 4. Abteilung14.02.2013

Regest

Sogenannte E-Book-Reader, die als Lesegeräte für elektronische Bücher genutzt werden, und die zusätzlich über eine Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktion verfügen, sind in die Unterposition 8543 7010 einzureihen(Rn.20) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 78/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-14

Aktenzeichen: 4 K 78/12

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2013:0214.4K78.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Pos 8543 UPos 7090 KN, Pos 8543 UPos 7010 KN, EUV 763/2011, AllgVorschr 2 KN, AllgVorschr 3 Buchst a KN ... mehr

Leitsatz

Sogenannte E-Book-Reader, die als Lesegeräte für elektronische Bücher genutzt werden, und die zusätzlich über eine Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktion verfügen, sind in die Unterposition 8543 7010 einzureihen(Rn.20) .

Orientierungssatz

  1. Ist das Vorhandensein einer Übersetzungs- und Wörterbuchfunktion das entscheidende Abgrenzungskriterium zwischen den Unterpositionen, kann die VO Nr. 763/2011 nicht herangezogen werden. Denn mit dieser Verordnung wird ein E-Book Reader in die Unterposition 8543 7090 eingereiht, der, worauf in Spalte 1 des Anhangs ausdrücklich hingewiesen wird, über keine Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktion verfügt(Rn.26) .

  2. Von der niederländischen Zollverwaltung erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte binden den Senat nicht(Rn.30) .

  3. Revision wurde eingelegt (Az. des BFH: VII R 13/13).

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