LG Hamburg 6. Zivilkammer, 2012-08-30, 306 S 80/11

306 S 80/11Kantonsgericht30.08.2012

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 6. Zivilkammer — 306 S 80/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-30

Aktenzeichen: 306 S 80/11

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2012:0830.306S80.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 838,66 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.11.2010 sowie weitere 170,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 22.03.2011 zu bezahlen.

  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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