projekte
306 S 80/11•LG Hamburg 6. Zivilkammer, 2012-08-30, 306 S 80/11
306 S 80/11Kantonsgericht30.08.2012
Entscheidungsdatum: 2012-08-30
Aktenzeichen: 306 S 80/11
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2012:0830.306S80.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 838,66 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.11.2010 sowie weitere 170,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 22.03.2011 zu bezahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.