LG Hamburg 6. Zivilkammer, 2012-08-30, 306 S 118/11

306 S 118/11Kantonsgericht30.08.2012

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 6. Zivilkammer — 306 S 118/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-30

Aktenzeichen: 306 S 118/11

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2012:0830.306S118.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.570,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.10.2010 zu bezahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von 451,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2011 zu zahlen.

  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.570,58 € festgesetzt.

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