FG Hamburg 4. Senat, 2012-11-23, 4 K 281/11

4 K 281/11Steuergericht / 4. Abteilung23.11.2012

Regest

1. Unter der mexikanischen Bezeichnung "Alebrijes" hergestellte und vermarktete Figuren sind nicht als Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst in die Position 9703 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen, unabhängig davon, ob es sich um künstlerische oder handwerkliche Arbeiten handelt(Rn.37) . 2. Nach der verbindlichen Anmerkung 3 zur Position 9703 sind sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, weil sie den Charakter einer Handelsware haben(Rn.30) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 281/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-23

Aktenzeichen: 4 K 281/11

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1123.4K281.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Pos 9703 KN, Pos 9703 Anm 3 KN, Pos 4420 KN

Leitsatz

  1. Unter der mexikanischen Bezeichnung "Alebrijes" hergestellte und vermarktete Figuren sind nicht als Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst in die Position 9703 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen, unabhängig davon, ob es sich um künstlerische oder handwerkliche Arbeiten handelt(Rn.37) .

  2. Nach der verbindlichen Anmerkung 3 zur Position 9703 sind sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, weil sie den Charakter einer Handelsware haben(Rn.30) .

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH VII B 5/13).

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