FG Hamburg 2. Senat, 2012-12-12, 2 K 101/11

2 K 101/11Steuergericht / 2. Abteilung12.12.2012

Regest

Eine Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg kommt insoweit nicht in Betracht, als die Ausschüttung aus Gewinnvorträgen stammt, die in den Entstehungsjahren mangels Erfüllung des Aktivitätserfordernisses nicht begünstigt waren(Rn.34) (Rn.40) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 2. Senat — 2 K 101/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: 2 K 101/11

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1212.2K101.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 8 Nr 5 S 2 GewStG 2002, § 9 Nr 7 GewStG 2002, § 8 Nr 1 AStG, § 3 Nr 41 Buchst a EStG 2002, § 8b Abs 1 KStG 2002 ... mehr

Leitsatz

Eine Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg kommt insoweit nicht in Betracht, als die Ausschüttung aus Gewinnvorträgen stammt, die in den Entstehungsjahren mangels Erfüllung des Aktivitätserfordernisses nicht begünstigt waren(Rn.34) (Rn.40) .

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: I B 13/13).

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