FG Hamburg 4. Senat, 2012-11-02, 4 K 262/11

4 K 262/11Steuergericht / 4. Abteilung02.11.2012

Regest

Ein Anspruch auf Erteilung einer vZTA setzt voraus, dass die Einfuhr der Ware beabsichtigt wird. Unerheblich ist, ob dem Antragsteller, der die Einfuhr beabsichtigt, andere, einfuhrabgabenfreie Zollverfahren zur Verfügung stehen(Rn.26) (Rn.32) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 262/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-02

Aktenzeichen: 4 K 262/11

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1102.4K262.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 11 Abs 1 ZK, Art 12 ZK, Art 11 Abs 1 EWGV 2913/92, Art 12 EWGV 2913/92

Leitsatz

Ein Anspruch auf Erteilung einer vZTA setzt voraus, dass die Einfuhr der Ware beabsichtigt wird. Unerheblich ist, ob dem Antragsteller, der die Einfuhr beabsichtigt, andere, einfuhrabgabenfreie Zollverfahren zur Verfügung stehen(Rn.26) (Rn.32) .

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: VII B 206/12).

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