FG Hamburg 2. Senat, 2012-11-15, 2 K 140/11

2 K 140/11Steuergericht / 2. Abteilung15.11.2012

Regest

Betätigt sich ein Gewerbetreibender als Einzelunternehmer und als Mitunternehmer einer KG, kann er die auf seinen Sonderbetriebsausgaben beruhenden Verluste der KG nicht im Rahmen seines Einzelunternehmens nutzen(Rn.25) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 2. Senat — 2 K 140/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-15

Aktenzeichen: 2 K 140/11

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1115.2K140.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 10a GewStG, § 35b Abs 2 GewStG, § 182 AO

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Betätigt sich ein Gewerbetreibender als Einzelunternehmer und als Mitunternehmer einer KG, kann er die auf seinen Sonderbetriebsausgaben beruhenden Verluste der KG nicht im Rahmen seines Einzelunternehmens nutzen(Rn.25) .

Orientierungssatz

  1. Ist die Höhe des zu berücksichtigenden gewerblichen Verlustes im Streit, muss der Bescheid über die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes angegriffen werden bzw. der Erlass eines entsprechenden Bescheides beantragt werden. Die Klage gegen den Folgebescheid, den Gewerbesteuermessbescheid ist unzulässig(Rn.20) .

  2. Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: X B 5/13).

  3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 11. März 2014 X B 5/13, nicht dokumentiert).

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