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L 1 KR 132/11 KL•Landessozialgericht Hamburg 1. Senat, 2012-11-29, L 1 KR 132/11 KL
L 1 KR 132/11 KLSozialversicherungsgericht / 1. Abteilung29.11.2012
1. Die aufsichtsrechtliche Verpflichtung des Verwaltungsrates eines Versicherungsträgers, ein Mitglied wegen des Vorwurfs von Amtspflichtverletzungen in vergangenen Amtsperioden seines Amtes zu entheben, setzt eine noch hinreichende zeitliche Nähe von zudem tatsächlich feststehenden Amtspflichtverletzungen voraus. (Rn.53) 2. Das Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit in § 51 Abs 6 Nr 6a SGB 4 lässt sich nicht dahin interpretieren, dass es auch die gewerbliche Tätigkeit erfasst. (Rn.63)
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: L 1 KR 132/11 KL
ECLI: ECLI:DE:LSGHH:2012:1129.L1KR132.11KL.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 33 Abs 3 S 3 SGB 4, § 51 Abs 6 Nr 5 Buchst a SGB 4, § 51 Abs 6 Nr 6 Buchst a SGB 4 ... mehr
Rechtskraft: ja
Die aufsichtsrechtliche Verpflichtung des Verwaltungsrates eines Versicherungsträgers, ein Mitglied wegen des Vorwurfs von Amtspflichtverletzungen in vergangenen Amtsperioden seines Amtes zu entheben, setzt eine noch hinreichende zeitliche Nähe von zudem tatsächlich feststehenden Amtspflichtverletzungen voraus. (Rn.53)
Das Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit in § 51 Abs 6 Nr 6a SGB 4 lässt sich nicht dahin interpretieren, dass es auch die gewerbliche Tätigkeit erfasst. (Rn.63)
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