Landessozialgericht Hamburg 1. Senat, 2012-11-29, L 1 KR 132/11 KL

L 1 KR 132/11 KLSozialversicherungsgericht / 1. Abteilung29.11.2012

Regest

1. Die aufsichtsrechtliche Verpflichtung des Verwaltungsrates eines Versicherungsträgers, ein Mitglied wegen des Vorwurfs von Amtspflichtverletzungen in vergangenen Amtsperioden seines Amtes zu entheben, setzt eine noch hinreichende zeitliche Nähe von zudem tatsächlich feststehenden Amtspflichtverletzungen voraus. (Rn.53) 2. Das Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit in § 51 Abs 6 Nr 6a SGB 4 lässt sich nicht dahin interpretieren, dass es auch die gewerbliche Tätigkeit erfasst. (Rn.63)

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht Hamburg 1. Senat — L 1 KR 132/11 KL — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: L 1 KR 132/11 KL

ECLI: ECLI:DE:LSGHH:2012:1129.L1KR132.11KL.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 33 Abs 3 S 3 SGB 4, § 51 Abs 6 Nr 5 Buchst a SGB 4, § 51 Abs 6 Nr 6 Buchst a SGB 4 ... mehr

Rechtskraft: ja

Leitsatz

  1. Die aufsichtsrechtliche Verpflichtung des Verwaltungsrates eines Versicherungsträgers, ein Mitglied wegen des Vorwurfs von Amtspflichtverletzungen in vergangenen Amtsperioden seines Amtes zu entheben, setzt eine noch hinreichende zeitliche Nähe von zudem tatsächlich feststehenden Amtspflichtverletzungen voraus. (Rn.53)

  2. Das Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit in § 51 Abs 6 Nr 6a SGB 4 lässt sich nicht dahin interpretieren, dass es auch die gewerbliche Tätigkeit erfasst. (Rn.63)

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