FG Hamburg 2. Senat, 2012-10-10, 2 K 189/10

2 K 189/10Steuergericht / 2. Abteilung10.10.2012

Regest

Eine Führungsholding kann die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen Tochtergesellschaften übernommen hat(Rn.47) (Rn.48) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 2. Senat — 2 K 189/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-10

Aktenzeichen: 2 K 189/10

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1010.2K189.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 2 UStG 2005, § 4 Nr 8 Buchst a UStG 2005, § 14 UStG 2005, § 15 UStG 2005, § 43 Nr 3 UStDV 2005 ... mehr

Leitsatz

Eine Führungsholding kann die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen Tochtergesellschaften übernommen hat(Rn.47) (Rn.48) .

Orientierungssatz

Revision wurde eingelegt (Az. des BFH: XI R 38/12).

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