FG Hamburg 1. Senat, 2012-06-14, 1 K 28/12

1 K 28/12Steuergericht / 1. Abteilung14.06.2012

Regest

Die Regelung über die zumutbare Belastung ist auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungsgemäß(Rn.19) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 1. Senat — 1 K 28/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-14

Aktenzeichen: 1 K 28/12

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0614.1K28.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 3 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, § 28 Abs 4 SGB 5, § 61 SGB 5 ... mehr

Leitsatz

Die Regelung über die zumutbare Belastung ist auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungsgemäß(Rn.19) .

Orientierungssatz

  1. zum Leitsatz: BVerfG-Beschluss vom 13.2.2008 2 BvL 1/06.

  2. Die Aufwendungen für die sogenannte Praxisgebühr und die Zuzahlungen zu Medikamenten sind nicht ohne eine zumutbare Belastung zu berücksichtigen (Anschluss an Niedersächsisches FG, Urteil vom 7.12.2011, 2 K 19/11)(Rn.17) .

  3. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VI B 116/12).

  4. Die Revision wurde zugelassen. Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. VI R 33/13 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 12.6.2013 VI B 116/12, nicht dokumentiert).

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