FG Hamburg 4. Senat, 2012-08-27, 4 K 54/12

4 K 54/12Steuergericht / 4. Abteilung27.08.2012

Regest

Zum Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Abfindungsbrennerei im Bezirk der seinerzeitigen Oberfinanzdirektion Kiel

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 54/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-27

Aktenzeichen: 4 K 54/12

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0827.4K54.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 57 BranntwMonG, § 116 BrennO, § 119 BrennO, Art 12 Abs 1 GG, Art 22 Abs 4 EWGRL 83/92

Leitsatz

Zum Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Abfindungsbrennerei im Bezirk der seinerzeitigen Oberfinanzdirektion Kiel

Orientierungssatz

  1. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung einer Abfindungsbrennerei besteht nicht, wenn eine freie Grenzzahl i.S. des § 119 BrennO im Bezirk der ehemaligen OFD Kiel nicht existiert. Das gilt auch dann wenn die Grenzzahl Null beträgt(Rn.19) .

  2. Die Versagung der Genehmigung einer Abfindungsbrennerei verstößt nicht gegen Unionsrecht(Rn.29) .

  3. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 174/12).

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