FG Hamburg 4. Senat, 2012-07-30, 4 K 83/11

4 K 83/11Steuergericht / 4. Abteilung30.07.2012

Regest

Bei einem Objektiv für ein digitales Kamerasystem, das anders als herkömmliche Kameraobjektive über einen Bildsensor und Bildprozessor verfügt und bei dem die Bilddaten über eine Datenschnittstelle abgerufen werden können, handelt es sich um eine Fernsehkamera der Position 8525(Rn.36) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 83/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-30

Aktenzeichen: 4 K 83/11

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0730.4K83.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Pos 8525 KN, Pos 8529 KN, Abschn 16 Anm 2 Buchst a KN, Abschn 16 Anm 2 Buchst b KN

Leitsatz

Bei einem Objektiv für ein digitales Kamerasystem, das anders als herkömmliche Kameraobjektive über einen Bildsensor und Bildprozessor verfügt und bei dem die Bilddaten über eine Datenschnittstelle abgerufen werden können, handelt es sich um eine Fernsehkamera der Position 8525(Rn.36) .

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 165/12).

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