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2 K 199/10•FG Hamburg 2. Senat, 2012-06-28, 2 K 199/10
2 K 199/10Steuergericht / 2. Abteilung28.06.2012
1. Längerfristige Stundungen erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern ohne zeitliche Befristungen oder Festlegung von Überprüfungszeiträumen nebst Maßstäben stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar(Rn.36) (Rn.37) . 2. Bei der Prüfung, ob ein Versorgungsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers noch erdient werden kann, ist ein Anspruch auf eine vorgezogene anteilige Altersrente zu berücksichtigen(Rn.53) .
Entscheidungsdatum: 2012-06-28
Aktenzeichen: 2 K 199/10
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0628.2K199.10.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 8 Abs 3 S 2 KStG, § 4 Abs 1 EStG, § 613a BGB
Längerfristige Stundungen erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern ohne zeitliche Befristungen oder Festlegung von Überprüfungszeiträumen nebst Maßstäben stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar(Rn.36) (Rn.37) .
Bei der Prüfung, ob ein Versorgungsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers noch erdient werden kann, ist ein Anspruch auf eine vorgezogene anteilige Altersrente zu berücksichtigen(Rn.53) .
Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: I B 124/12).
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 25.3.2013 I B 124/12, nicht dokumentiert).
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