LG Hamburg 24. Zivilkammer, 2012-07-10, 324 O 406/12

324 O 406/12Kantonsgericht10.07.2012

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 406/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-10

Aktenzeichen: 324 O 406/12

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2012:0710.324O406.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

die nachfolgenden Abbildungen, die den Antragsteller zeigen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

und/oder

  1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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