FG Hamburg 4. Senat, 2011-11-30, 4 K 61/10

4 K 61/10Steuergericht / 4. Abteilung30.11.2011

Regest

1. Für Waren mit Ursprung im israelisch kontrollierten Westjordanland wird keine Präferenz nach dem EG-Abkommen mit Israel gewährt (EuGH vom 25.02.2010, C-386/08)(Rn.40) . 2. Eine Präferenzgewährung nach dem räumlich in Frage kommenden EG-Abkommen mit der PLO setzt das Vorliegen eines entsprechenden Ursprungszeugnisses voraus(Rn.46) (Rn.49) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 61/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: 4 K 61/10

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2011:1130.4K61.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: EGAbk ISR, EGIntAbk PSE

Leitsatz

  1. Für Waren mit Ursprung im israelisch kontrollierten Westjordanland wird keine Präferenz nach dem EG-Abkommen mit Israel gewährt (EuGH vom 25.02.2010, C-386/08)(Rn.40) .
  2. Eine Präferenzgewährung nach dem räumlich in Frage kommenden EG-Abkommen mit der PLO setzt das Vorliegen eines entsprechenden Ursprungszeugnisses voraus(Rn.46) (Rn.49) .

Orientierungssatz

Revision eingelegt (Az. des BFH: VII R 6/12).

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